Schutzgüter

Die Ausführung des Baus von Fernleitungen ist durch das DVGW-Regelwerk definiert, dadurch spielt der Schutz des Menschen bei der Planung von Fernleitungen ebenso eine große Rolle wie der Naturschutz und weitere Schutzgüter.

Der Trassenverlauf der NETG Leitung Voigtslach-Paffrath wurde gemäß den Prinzipien der Eingriffsminimierung, zum Beispiel durch das Gebot der Trassenbündelung, entwickelt. Dabei arbeiteten die Experten der OGE mit den Behörden und Naturschutzverbänden eng zusammen. Fachleute für Naturschutz, Forsten und Landwirtschaft erstellten eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Sie beurteilten auf Grundlage einer detaillierten Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft die Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft und Mensch sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Externe Fachbüros sichteten und bewerteten anschließend die Tier- und Pflanzenwelt vor Ort in einem weiträumigen Bereich von mehreren 100 Metern beiderseits der geplanten Trasse. Alle diese Erkenntnisse sind im Planfeststellungsbeschluss vom 30.10.2013 berücksichtigt.

Viele individuelle Maßnahmen vor, während und nach den Bauarbeiten helfen, Schäden an der Natur zu vermeiden, wertvolle Gewässer- und Landschaftsstrukturen zu erhalten und neue Lebensräume zu schaffen. Durch diesen sorgsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen erhält und fördert OGE die biologische Vielfalt und leistet so einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität.

Nach dem Leitungsbau werden die Flächen rekultiviert. Nur gelbe Schilderpfähle, die den Trassenverlauf markieren, weisen noch auf die Fernleitung hin.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Fragen & Antworten.