Netzentwicklungsplan

Netzentwicklungsplan Gas

Der Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) ist die Grundlage aller Netzausbaumaßnahmen in Deutschland. Er wurde zunächst jährlich durch die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) erstellt, seit 2016 erfolgt die Erstellung in einem Zweijahresrhythmus.

Der NEP enthält alle notwendigen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung und zum Ausbau des deutschen Gasnetzes für einen Zeitraum von zehn Jahren. Im Mittelpunkt stehen dabei die Versorgungssicherheit und ein zuverlässiger Netzbetrieb. Die Bestätigung und Genehmigung der Ausbaumaßnahmen erfolgt durch die Bundesnetzagentur.

Zwei Menschen stehen vor einem weitläufigen Feld und besprechen sich.

Im Zuge der L-/H-Gas Umstellung im Raum Köln ist der Bau der NETG Leitung Voigtslach-Paffrath zwingend notwendig. Da die natürlichen L-Gas-Vorkommen in Deutschland und in den Niederlanden immer weiter zurückgehen, ist eine neue Art der Substitutionsversorgung mit Gas nötig. Haushalte und Industriekunden, die aktuell noch mit L-Gas versorgt werden, können dann durch die neue Trasse in den H-Gas-Systemverbund integriert werden.

Szenariorahmen

Als Grundlage für den NEP wird im Zweijahresrhythmus zunächst ein Szenariorahmen (SR) definiert. Dieser enthält Annahmen über die Entwicklung der Gewinnung und des Verbrauchs von Gas in den nächsten zehn Jahren. Die Erstellung des Szenariorahmens erfolgt im ersten Schritt durch einen wissenschaftlichen Gutachter. Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens erhalten die beteiligten Marktteilnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme. Auf Basis dieser Stellungnahmen wird der Szenariorahmen von den FNB überarbeitet und schließlich von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geprüft und bestätigt.

Netzentwicklungsplan

Nach Bestätigung des Szenariorahmens durch die BNetzA erstellen die FNB im nächsten Schritt mit Hilfe der im Szenariorahmen ermittelten Daten einen Entwurf des NEP. Auf Grundlage dieses Dokuments können alle Marktteilnehmer Stellungnahmen abgeben, die in den Entwurf integriert werden, bevor er der BNetzA vorgelegt wird. Diese koordiniert im nächsten Schritt die abschließende öffentliche Konsultation. Die BNetzA kann von den FNB Änderungen am NEP verlangen. Im letzten Schritt erfolgt eine Bestätigung des NEP durch die BNetzA sowie die Veröffentlichung des Dokuments. Die BNetzA kann außerdem bestimmen, welcher FNB für eine Maßnahme aus dem NEP verantwortlich ist und diese durchführen muss. Diese Vorgaben und der NEP als Ganzes sind für die FNB verbindlich. Der NEP ist somit der offizielle „Auftrag zum Bauen“ für die FNB.

Umsetzungsbericht

Die FNB legen der BNetzA in jedem ungeraden Kalenderjahr zum 1. April einen gemeinsam erarbeiteten Umsetzungsbericht vor.