Die NETG Leitung Voigtslach-Paffrath ist Teil des Netzentwicklungsplans Gas 2018 der Bundesnetzagentur. Sie gewährleistet die L-H-Gas Umstellung im Raum Köln ab 2023. Hierzu zählt neben der Umstellung in den Kommunen entlang der Fernleitung unter anderem auch die Umstellung im Chemiepark Leverkusen im Jahr 2024. Somit dient die Leitung der Versorgungssicherheit der Region.
Bisher stammt ein Großteil des in Deutschland verbrauchten L-Gas aus den Niederlanden, genauer gesagt aus Groningen. Da die L-Gas Lieferung aus Groningen bis spätestens 2026 eingestellt wird, ist es dringend erforderlich, deutsche Haushalte, Energieversorger und Industrieunternehmen an die H-Gas-Versorgung anzuschließen. Dies geschieht im Raum Köln durch die neu zu errichtende Leitung Voigtslach-Paffrath als Teil des NETG-Parallelsystems.
Des Weiteren handelt es sich bei der NETG Leitung Voigtslach-Paffrath um einen Lückenschluss zur vollständigen Parallelisierung der bestehenden NETG-Leitung zwischen Elten und Bergisch Gladbach.
Laut dem niederländischen Wirtschaftsminister Eric Wiebes könnte die L-Gas Förderung in Groningen bei milden Durchschnittstemperaturen bereits 2022 eingestellt werden. Bei einem höheren Gasbedarf (bedingt durch niedrigere Temperaturen) könnte die Förderung bis 2026 fortgesetzt werden.
Um Deutschland auch bis zum Abschluss der L-/H-Gas Umstellung im Jahr 2030 mit L-Gas versorgen zu können, wird in den Niederlanden sogenanntes „Pseudo-Groningen-Gas“ oder „Pseudo-L-Gas“ hergestellt. Dieses „Pseudo-L-Gas“ entsteht durch die Mischung von H-Gas mit Stickstoff und kann im deutschen L-Gas-Netz verwendet werden. So können die Niederlande ihre Exportverpflichtungen für L-Gas auch nach 2022 oder 2026 erfüllen. Die Versorgung der Haushalte sowie der Industrie- und Gewerbekunden, die noch nicht an das H-Gas-Netz angeschlossen sind, ist damit gesichert.
Weitere Informationen zur L-/H-Gas Umstellung finden Sie bei der Bundesnetzagentur, und den Fernleitungsnetzbetreibern Gas e. V. oder beim Deutschen Verein des Gas und Wasserfaches e. V. Alle Netzentwicklungspläne sind online einsehbar.
Nein. Für einen Übergangszeitraum werden die Versorgung mit L- und H-Gas parallel benötigt, da nicht alle Verbraucher gleichzeitig umgestellt werden. Anschließend werden die bisherigen L-Gas-Leitungen in das H-Gas-Netz übernommen und erhöhen als zusätzliche Transportwege die Versorgungssicherheit.
Die Leitung ist planfestgestellt. Damit liegt die Baugenehmigung vor. Bauvorbereitende Maßnahmen wie archäologische Vorarbeiten und die Kampfmitteluntersuchungen erfolgten im Sommer 2020. Ab Herbst 2020 beginnt der Holzeinschlag zur Schaffung eines Arbeitsstreifens, in dem die Trasse errichtet werden kann. Die tatsächlichen Bauarbeiten zur Verlegung der Rohre entlang der gesamten Trasse starten im Jahr 2021. Die Fertigstellung ist für Ende 2022 vorgesehen.
Im Planfeststellungsbeschluss ist der Arbeitsstreifen für den Bau der NETG Leitung Voigtslach-Paffrath auf 4 bis 28 Meter festgelegt. Im Durchschnitt wird der Arbeitsstreifen etwa 8 bis 10 Meter breit sein. Innerhalb des Arbeitsstreifens befinden sich der Rohrgraben sowie die Flächen, die von Baufahrzeugen befahren und für den Aushub genutzt werden.
Die Arbeiten erfolgen überwiegend im Einschichtbetrieb im Rahmen der üblichen Arbeitszeiten (9-17 Uhr). An Wochenenden finden überwiegend keine Arbeiten statt. Die Bauarbeiten sind wetterabhängig, so dass bei schlechter Witterung gegebenenfalls nicht oder nur in vermindertem Umfang gearbeitet werden kann. Bei der Festlegung der Zeitfenster für die Bauarbeiten werden die Vorgaben hinsichtlich der Brut- und Nichtzeiten, in denen nicht gearbeitet werden darf, selbstverständlich eingehalten.
An Sonderbauwerken (z.B. Unterpressungen von Straßen) sind abweichende Arbeitszeiten möglich. In Einzelfällen kann es auch an der Leitung zu Abweichungen von den Arbeitszeiten kommen, etwa bei der Anlieferung von Baumaschinen oder Material. Sofern erforderlich, werden dafür die entsprechenden Genehmigungen durch die OGE eingeholt.
Die Holzarbeiten werden, wie auch alle weiteren Baumaßnahmen, gemeinsam mit der ökologischen Baubegleitung sorgfältig vorbereitet. Bereits vor dem Baustart wird zum Beispiel der Baumbestand erfasst. Anschließend werden die Bauarbeiten überwacht, bis hin zur Wiederaufforstung nach der Fertigstellung. Im Rahmen des für die NETG Leitung Voigtslach-Paffrath notwendigen Holzeinschlags wird darauf geachtet, die Eingriffe in den Baumbestand durch eine optimierte Planung möglichst gering zu halten. In vergleichbaren Projekten wie etwa im Aaper Wald in Düsseldorf konnten bei einem solchen Vorgehen mehr Bäume als ursprünglich geplant erhalten werden. Darüber hinaus sind Kompensationsmaßnahmen vorgesehen, die zum Teil bereits begonnen wurden.
Während der Bauarbeiten wird der Boden besonders geschützt. Insbesondere werden die unterschiedlichen Bodenschichten neben der Bautrasse getrennt gelagert. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Bodenschichten wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt, so dass sie wieder ihre ökologische Funktion erfüllen können. Anschließend erfolgt die Renaturierung.
Bei Bedarf wird die Trassen von einem Wasserwagen befahren. Der für die Einrichtung des Rohrgrabens ausgehobene Mutterboden wird für die Zeit der Bauarbeiten bepflanzt, um die Staubbildung und Erosion zu vermeiden. Dies dient auch der Erhaltung der Qualität der zwischengelagerten Böden.
Alle Kreuzunge der NETG Leitung Voigtslach-Paffrath mit Verkehrswegen werden im geschlossenen Verfahren errichtet. Sperrungen sind nicht geplant.
Beim Microtunneling wird die Erdgasfernleitung in einem vorab definierten Bereich nicht in offener Verlegung in einem Rohrgraben verlegt, sondern per Bohrung durchquert. Dafür werden eine Start- und eine Zielgrube eingerichtet, zwischen denen die Bohrung innerhalb einiger Tage durchgeführt wird. Der Bohrer zieht dabei die Rohre direkt hinter sich her, so dass das Verfahren in einem überschaubaren Zeitraum abgeschlossen ist.
Microtunneling ist eine erschütterungsfreie Verlegemethode.
Wenn für die Errichtung der Start- und Zielgrube Spundwände eingezogen werden müssen, so entsteht bei der Errichtung dieser für einen kurzen Zeitraum eine Lärmbelastung im Umfeld. Der eigentliche Bohrvorgang ist außerhalb der Start- und Zielgrube akustisch kaum wahrnehmbar.
Die Anlieferung von Rohren und Maschinen (wie beispielsweise Baggern) an Baustellen erfolgt weitestgehend über den Arbeitsstreifen selbst. Zusätzliche Zufahrtswege werden nur in Einzelfällen angelegt. Das Verkehrskonzept sieht vor, die örtlichen Wege so wenig wie möglich zu belasten, da der Baustellenverkehr hauptsächlich auf dem Arbeitsstreifen stattfindet.
Die Stahlrohre werden in Mülheim/Ruhr von der Firma Europipe sowie in Salzgitter von der Firma Mannesmann hergestellt.
Ja. Dies wird zum einen für die Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Leitung selbst genutzt. Zum anderen werden die weiteren, freien Kapazitäten über das Unternehmen GasLine vermarktet, in dem die OGE und andere Gasnetzbetreiber kooperien.
Während der vorbereitenden Arbeiten und der anschließenden Bauphase wird die Öffentlichkeit auf mehreren Kanälen über den aktuellen Stand sowie die nächsten Schritte informiert. Des Weiteren wird es auf Informationsveranstaltungen vor Ort die Möglichkeit geben, mit Vertretern der NETG und ihrer Gesellschafter ins Gespräch zu kommen. Dort können Themen wie Auswirkungen durch die Bauarbeiten, etwa temporäre Straßensperrungen oder Baustellenverkehr, besprochen und ggf. gemeinsam nach Lösungen gesucht werden.
Im Rahmen der vorangegangenen gesetzlich vorgeschriebenen formellen Beteiligung im Zuge des Raumordnungsverfahrens sowie des Planfeststellungsverfahrens wurden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Betroffene konnten Einwendungen bei der Genehmigungsbehörde vorbringen. Diese wurden im Zuge von Erörterungsterminen mit den Einwendern und dem Vorhabenträger bearbeitet.
Die Leitungen der NETG und ihrer Gesellschafter, der Open Grid Europe und der Thyssengas, sind sicher. Für Planung, Errichtung und Betrieb von Fernleitungen gelten strenge Regeln.
Die Leitungsrohre selbst werden durch eine Umhüllung vor Korrosion geschützt. Zusätzlich wird schwacher Strom über die Rohre geleitet, welcher ebenfalls eine Korrosion während des Betriebs verhindert. Dieser sogenannte „kathodische Korrosionsschutz“ ist unschädlich für die Umwelt. Nach der Verlegung der Leitungsrohre in mindestens einem Meter Tiefe wird an der Oberfläche ein insgesamt zehn Meter breiter Schutzstreifen freigehalten. Auf diesem Streifen dürfen keine Gebäude oder bauliche Anlagen errichtet werden. Auch tiefwurzelnde Pflanzen sind dort nicht zulässig. Durch regelmäßige Befliegungen und/oder Begehungen wird sichergestellt, dass der Schutzstreifen intakt ist.
Die NETG-Fernleitung wird vor der Inbetriebnahme auf Integrität geprüft und die damit verbundenen Anlagen werden angemessen abgesichert. Die OGE-Dispatching-Zentrale sichert 24/7 (24 Stunden täglich, 7 Tage in der Woche) die Netzüberwachung – zuverlässig und mit höchster Präzision. Bei Unregelmäßigkeiten ermöglichen ferngesteuerte Absperrarmaturen eine Leitung umgehend abzuriegeln und damit den Gasfluss zu stoppen.
Der Schutzstreifen über der NETG Leitung Voigtslach-Paffrath hat nach Ende der Bauarbeiten eine Breite von zehn Metern. Innerhalb dieses Bereichs sind keine dauerhaften Bauwerke oder tiefwurzelnde Pflanzen zulässig. Damit ist die Leitung während des Betriebs gegen Eingriffe von außen geschützt und bleibt für Wartungen zugänglich.
Ein Sicherheitsabstand über den Schutzstreifen hinaus entspricht nicht den in Deutschland gültigen technischen Regeln für Erdgasfernleitungen. Zu diesen technischen Regeln zählt unter anderem das Arbeitsblatt G 463 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Dieses sieht stattdessen für Gebiete mit erhöhtem Schutzbedürfnis, wie zum Beispiel bebauten Gebieten, zusätzliche Schutzmaßnahmen vor. Im Fall der NETG Leitung Voigtslach-Paffrath zählt zu diesen zusätzlichen Schutzmaßnahmen eine Wandstärkenerhöhung auf gesamter Strecke, über das rechnerisch notwendige Maß hinaus. Außerdem wird die Leitung in besonders schützenswerten Bereichen mit zusätzlichen Schilderpfählen markiert.
Für Fernleitungen gilt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das im Gegensatz zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ebenfalls keine Abstandsregelungen enthält. In den bestehenden Regelwerken des DVGW wird daher ein besonderer Fokus darauf gelegt, dass Leitungen innerhalb des Schutzstreifens vor externen Eingriffen bestmöglich geschützt sind. Hierzu dienen unter anderem die oben genannten Maßnahmen sowie regelmäßige Kontrollen während des Betriebs.
Im Rahmen der Bauarbeiten für die NETG Leitung Voigtslach-Paffrath werden sogenannte Kampfmittelsondierungen durchgeführt. Hierbei wird der Trassenverlauf vor Baubeginn auf mögliche Kampfmittel im Untergrund untersucht. Diese Sondierungen sind im Planfeststellungsbeschluss vorgegeben.
Die Arbeitsteilung zwischen der hierfür zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf und den Bauherren ist so geregelt, dass die Bauherren die Sondierungen vorbereiten. An der NETG Leitung Voigtslach-Paffrath werden deshalb vorbereitende Bohrungen nach den Vorgaben der Bezirksregierung vorgenommen. Dies geschieht durch ein Unternehmen, das von der Bezirksregierung präqualifiziert ist. So ist sichergestellt, dass die Bohrungen für die anschließenden Vertikalsondierungen korrekt ausgeführt werden.
Im Anschluss schickt die Bezirksregierung ihren Rahmenvertragspartner, der die eigentlichen Sondierungen ausführt. Werden Anomalien im Rahmen der Sondierungen festgestellt, so erfolgt die Kampfmittelräumung selbst durch den Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf.
Die NETG Voigtslach-Paffrath verläuft in den Erdbebenzonen 0 und 1. In der Erdbebenzone 0 bestehen keine Anforderungen zur Absicherung gegen Seismizität. Der Abschnitt in Erdbebenzone 1 wird so errichtet, dass er den für diesen Bereich geltenden Normen entspricht. Für die erdbebensichere Auslegung der Leitung kommen verschiedene Rechenmodelle zum Einsatz, mit denen die Auswirkungen von seismischen Erschütterungen simuliert werden.
Die Leitungslänge zwischen der Station Pattscheid und der Station Paffrath beträgt ca. 13,5 km. In diesem Abschnitt befinden sich bei vollem Betriebsdruck von 70 bar etwa 650.000 Norm-Kubikmeter Erdgas. Die Menge im ersten Leitungsabschnitt zwischen Hitdorf und Pattscheidt ist entsprechend seiner Länge von ca. 9,5 km niedriger. Bei Leitungsabschnitten mit größerem Durchmesser, höherer Druckstufe oder höherer Länge im deutschen Gasnetz sind durchaus wesentlich größere Leitungsinhalte üblich. Das Regelwerk erlaubt auch größere Abstände zwischen Armaturenstationen.
Die Trasse ist planfestgestellt. Das entspricht einer Baugenehmigung. Jede Änderung müsste im Zuge eines Planänderungsverfahren erneut geprüft und genehmigt werden. Das würde zu mehrjährigen Verzögerungen führen. Die für die L-H-Gas Umstellung notwendige Infrastruktur stünde dann nicht rechtzeitig bereit, was zu Engpässen in der Versorgung führen könnte. Hinzu kommt, dass die Untersuchung einer möglichen Alternativvariante bereits zu einem negativen Ergebnis geführt hat.
Während des Raumordnungsverfahrens wurden verschiedene Trassenführungen durch die zuständigen Behörden, die betroffenen Kommunen und Träger öffentlicher Belange geprüft. Dabei wurden die möglichen Auswirkungen des Projekts auf Mensch und Umwelt, aber auch ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte untersucht. Nach Abwägung der unterschiedlichen Schutzgüter lautete die raumordnerische Beurteilung, dass die Antragstrasse die Trasse mit den geringsten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist.
Das Planänderungsverfahren betrifft drei Anlagen. Zum einen werden zusätzliche Verbindungen in den beiden Endpunkten der Fernleitung – der Station Voigtslach und der GDRM-Anlage Paffrath – beantragt. Zum anderen geht es um die Verschiebung einer bereits genehmigten Armaturenstation um 1,5km nach Norden. Diese Station rückt in der neuen Planung vom bisherigen Standort Atzlenbach nach Pattscheid und ermöglicht dort die Anbindung einer bereits bestehenden Fernleitung. Diese Anbindung wurde im Netzentwicklungsplan (NEP) 2018 als wichtiger Baustein für die L-H-Gas Umstellung festgelegt. Dieses der OGE zuzuordnende Projekt wird nun an das planfestgestellte Leitungsbauprojekt der NETG angebunden. Für den Zeitplan zur Errichtung der NETG Voigtslach-Paffrath ergeben sich durch das Verfahren keine Änderungen oder Verzögerungen.
Aufgrund des geringen Flächenbedarfs der Anlagen sowie der Rekultivierung der genutzten landwirtschaftlichen Fläche nach Fertigstellung der Leitung werden die Bodenstrukturen nicht beeinträchtigt.
Die Kosten für die NETG Leitung Voigtslach-Paffrath belaufen sich laut Netzentwicklungsplan auf circa 58 Millionen Euro.
Im Rahmen der Vereinbarung der Stadt Leverkusen und der NETG sollte eine alternative Trassenführung untersucht werden. Das mit der Untersuchung beauftragte Ingenieurbüro sowie die Höhere Landschaftsbehörde haben unzweifelhaft festgestellt, dass die untersuchte Alternativtrasse keine Planrechtfertigung für eine Änderung der planfestgestellten Trasse ermögliche, da sie in den Belangen Natur und Landschaft, Artenschutz und Landschaftsbild nicht gleichwertig zur planfestgestellten Trasse wäre.
Als Speicher kommen Gasleitungen nur als sogenannte „Röhrenspeicher“, die speziell zur Speicherung errichtet wurden, in Frage. Gasspeicher sind ehemalige Lagerstätten oder extra angelegte Kavernen. Eine Nutzung der NETG als Speicher ist nicht vorgesehen.
Eine GDRM-Anlage ist eine Gas-Druckregel- und Messanlage. GDRM-Anlage dienen, wie der Name schon sagt, der Regelung und Messung des Gasdrucks. Gas wird für den Ferntransport auf bis zu 100 bar verdichtet (im Fall der NETG auf 70 bar). Dieser Druck ist jedoch viel zu hoch für die Endgeräte der Verbraucher. Bevor das Gas beim Verbraucher ankommt, ist also auf den verschiedenen Transportebenen z. T. eine mehrfache Druckreduzierung notwendig. Hierzu dienen GDRM Anlagen, da das Druckniveau auf Letztverbraucherebene wesentlich tiefer liegt (wenige Millibar).“
GDRM-Anlagen werden gemäß dem Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) geplant, gebaut und betrieben. Gesetzliche Grundlagen bilden unter anderem das Energiewirtschaftsgesetz und die Gashochdruckleitungsverordnung. GDRM-Anlagen unterliegen nicht der Störfallverordnung.
Bei den meisten Infrastrukturprojekten (wie z.B. auch Straßen, Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation) besteht zwischen dem Nutzen für die Allgemeinheit und den Eigentumsrechten einzelner Personen ein Zielkonflikt. Hier hat der Gesetzgeber einen klaren Prozess vorgegeben, damit einerseits Infrastruktur überhaupt gebaut werden kann und andererseits eine Entschädigung, insbesondere für die Inanspruchnahme von Grundstücken, an den Eigentümer erfolgt.
Dort, wo die NETG Leitung Voigtslach-Paffrath auf den Grundstücken privater Eigentümer verläuft, sucht die OGE immer zunächst das Gespräch mit den Eigentümern. Ziel dieser Gespräche ist die Erzielung einer Vereinbarung über die Nutzung der erforderlichen Fläche in Form eines Gestattungsvertrags oder der Unterzeichnung einer vorläufigen Bauerlaubnis. Der Gestattungsvertrag ist mit einer Vergütung für die Eigentümer verbunden, bei Unterzeichnung einer Bauerlaubnis bleiben zunächst sämtliche Entschädigungsansprüche vorbehalten. Nur, wenn in diesen Gesprächen keine Einigung zwischen dem Vorhabenträger (der OGE) und dem Eigentümer erzielt werden kann, kommt es zu einer Besitzeinweisung. Dabei erhält die OGE das Recht, die Leitung auf der jeweiligen Fläche zu errichten. Für den Fall, dass auch nach Abschluss des Besitzeinweisungsverfahrens keine Einigung in Form eines Gestattungsvertrags mit der Folge Dienstbarkeit erzielt werden kann, wird ein Eigentumsbeschränkungsverfahren angeschlossen, in welchem die Entschädigung durch die Enteignungsbehörde festgelegt wird.
Für die Bauarbeiten an der Fernleitung sind das Wetter und die Bodenverhältnisse zentrale Einflussfaktoren, die kontinuierlich beobachtet werden, etwa durch die bodenkundliche Baubegleitung. Sie sind sowohl für die Sicherung der Baustellenbereiche im Rahmen der Arbeitssicherheit als auch für die Benutzbarkeit der Transportwege von besonderer Bedeutung. Die Sicherung der Leitung, der Baustelle und der Rohrlagerplätze sind somit ein fester Bestandteil der Bauorganisation.
Nach der Fertigstellung wird die Leitung durchgehend durch die OGE-Leitstelle überwacht und regelmäßig begangen sowie überflogen. Bei extremen Wetterlagen gilt den Fernleitungen im jeweiligen Gebiet ein besonderes Augenmerk, sowohl während der Wettereignisse als auch bei der Überprüfung auf mögliche Auswirkungen im Nachgang.