Kampfmittelerkundung / -räumung

06/2020 – Die Kampfmittelerkundung erfolgt im Anschluss an die Vermessungsarbeiten. In Fällen, in denen der Verdacht auf die Existenz eines Blindgängers besteht, wird dieser im Vorfeld der Baumaßnahmen zusammen mit der Bezirksregierung frei gelegt und ggf. entschärft. Die Erkundung wird in der Regel von zwei Facharbeitern ausgeführt. Einer übernimmt die Detektierung von eventuell vorhandenen Kampfmitteln, der andere führt bei oberflächennahen Funden deren Ausgrabung mit Hilfe eines Spatens direkt aus.